Kampfrichter Aus- & Fortbildung
Hier findest du Informationen, Termine und Ansprechpartner rund um unsere Kampfrichter-Aus- und Fortbildung. Kontaktiere uns sehr gerne – dann besprechen wir alle Details.
Alle notwendigen Unterlagen zur Durchführung von Wettkämpfen auf Gauebene, wie zum Beispiel Gesamtausschreibungen, Ausschreibungsvorlagen sowie die gültigen Regelwerke und Wettlaufordnungen, findest du beim BSV: Kampfrichter - Bayerischer Skiverband e.V.
Da am 1. Juli eines jeden Jahres ein neues
Wettkampfjahr beginnt, möchten wir dich an dieser Stelle auf
die Wechselfristen hinweisen:
Gemäß DWO 203.1 beginnt das Wettkampfjahr am 1. Juli und endet
am 30. Juni des folgenden Jahres. Das bedeutet, dass eine
Sportlerin bzw. ein Sportler in diesem Zeitraum nur für
einen Verein in einem Bewerb starten darf –
vorausgesetzt, es liegt eine gültige Race-Card für die
jeweilige Disziplin vor.
Beispiel:
Nimmt eine Sportlerin oder ein Sportler „A“ am 2. Juli für den
Verein „SK B“ an einem Wettkampf teil, darf sie bzw. er bis zum
30. Juni des folgenden Jahres im Langlauf oder Skisprung
ausschließlich für den Verein „SK B“ starten.
Ausnahme:
Ist die Sportlerin oder der Sportler „A“ Mitglied bei „SK B“
und hat in der laufenden Wettkampfsaison (1.7. – 30.6.) bis
einschließlich 6. Januar noch an keinem Wettkampf teilgenommen,
ist ein Vereinswechsel möglich. Für den neuen Verein ist in
diesem Fall eine Race-Card erforderlich.
Anmerkung:
Du kannst im Langlauf, Alpin oder Skisprung für
unterschiedliche Vereine starten, benötigst jedoch für jede
Disziplin und jeden Verein eine eigene Race-Card. Dies gilt zum
Beispiel dann, wenn dein Heimatverein eine bestimmte Sportart
nicht anbietet, du diese aber bei einem anderen Verein ausüben
möchtest.
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